Heike Rasch im Büro

Grundstücks- und Immobilienrecht
die Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen

Das Rechtsgebiet des Grundstücksrechts befasst sich mit allen Belangen, die zum Verkauf, Erwerb und auch der Verwaltung von Grundstücken und auch Immobilien gehören.

Da weder das Grundstücksrecht noch das Immobilienrecht ein eigenständiges Rechtsgebiet ist, wird es durch unterschiedliche Gesetze geregelt. Hier greifen unter anderem das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) und auch die Grundbuchordnung. Sie sehen, um was für ein komplexes Thema es sich hier handelt.

Sollten Sie ein Haus erwerben oder veräußern wollen, müssen eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben beachtet werden. Wir unterstützen Sie bei diesem Vorhaben. Von Anfang bis zum Ende Ihres Projektes. Dazu gehört die Vorbereitung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen, auch verbundene Kaufverträge mit Bauverträgen. Hinzu kommen: Grundbuchberichtigung, Grundschuldbestellung im Zusammenhang mit Finanzierung und Belastungsvollmachten Wege- und Leitungsrechte, Wohnrechte, Nießbrauchsrechte, Baulasten. Auch bei Fragen zu Versteigerungen von Grundstücken und Immobilien oder bei Problemen in einer Grundstücksgemeinschaft sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. 

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Kompetenz, wenn es um Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie geht.

Das Grundstücksrecht und welche Punkte wir für Sie bearbeiten 

Sprechen Sie uns an, wenn Sie zu folgenden Punkten auf unsere Unterstützung vertrauen möchten:

  • Grundstückskauf und -verkauf

  • Hausbau

  • Bauträgerrecht

  • Wege-, Leitungs- und Überfahrtsrechte

  • Grundstückssanierung

  • Zwangs- und Teilungsversteigerung

  • Grundstücksgemeinschaft

  • Grundstücksvermessung

  • Nießbrauchrecht

Icon Haus

Unsere Kompetenzen im Grundstücksrecht – profitieren Sie von uns

Oft kann ein Beratungsgespräch im Vorfeld viele eventuell aufkommende Unannehmlichkeiten im Keim ersticken und es muss gar nicht erst zum „Äußersten“ kommen. Deshalb ist rechtzeitig eingeholter Rechtsrat vor dem Kauf oder Bau geeignet, Risiken zu erkennen und Fehler und Kosten zu vermeiden. Ob es sich um die Klärung von Sondereigentumsansprüchen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt oder auch um Mängel am Gemeinschaftseigentum, meine Kanzlei wird Sie gemäß der aktuellen Gesetzgebung beraten und auch vertreten.

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen. Wir werden es nicht enttäuschen.